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Schalltechnische Beratung

Unsere Leistungen

Neben vielfältigen Leistungen im Bereich der Schalltechnik bieten wir Ihnen auch umfassende Beratungsleistungen von Fachleuten mit langjähriger Praxiserfahrung. Wir geben Ihnen beispielsweise Empfehlungen für Beschaffungen an die Hand, beurteilen Bebauungspläne unter schalltechnischen Gesichtspunkten und beraten Sie zu geplanten Ansiedlungen von Anlagen oder Wohnbebauung. So erhalten Sie bereits in der Planungsphase Ihrer Projekte hohe Rechtssicherheit in schalltechnischen Fragestellungen und vermeiden kostenaufwändige Nacharbeiten.

Ihr Nutzen

  • Sie werden eingehend von unseren Fachleuten beraten, die über langjährige Praxiserfahrung auf dem Gebiet der Schalltechnik verfügen. Unser Ziel: größtmögliche Rechtssicherheit in all Ihren schalltechnischen Fragestellungen.
  • Wenn Sie neue Maschinen beschaffen oder Anlagen errichten wollen, müssen kostenträchtige Entscheidungen gefällt werden. Wir unterstützen Sie unter schalltechnischen Gesichtspunkten und geben Ihnen Planungssicherheit.
  • Sie minimieren Konflikte mit der Nachbarschaft, da unsere Beratung auch das Umfeld Ihrer Anlagen berücksichtigt.

Unsere Stärken

Wir sind ein für die Bereiche „Geräusche in der Nachbarschaft“ und „Geräusche am Arbeitsplatz“ nach DIN EN ISO / IEC 17025 akkreditiertes Messinstitut und behördlich benannte Messstelle nach §29b BImSchG. Unsere langjährige Erfahrung mit Genehmigungsprojekten im Industriebereich, die permanente Weiterbildung unserer Mitarbeiter und unsere praxisorientierte Ausrichtung führen zur bestmöglichen Betreuung Ihrer konkreten Vorhaben.

Leistungsdetails

  • Erstellung von Beschaffungsspezifikationen:
    Für die Beschaffung von Anlagen und Anlagenkomponenten werden Spezifikationen erarbeitet, die sowohl den aktuellen Stand der Lärmminderungstechnik als auch die Gegebenheiten des Umfelds berücksichtigen.
  • Schalltechnische Planung für Bebauungspläne sowie Beurteilung bestehender Bebauungspläne:
    In Bebauungsplänen werden zunehmend auch schalltechnische Eigenschaften des Plangebietes festgesetzt. Diese müssen so ermittelt werden, dass sie in Einklang sowohl mit der gewünschten Nutzung als auch mit der Umgebung des beplanten Gebietes stehen. Darüber hinaus werden Bebauungspläne mit schalltechnischen Festsetzungen hinsichtlich der Auswirkungen für ein Vorhaben geprüft und die Konsequenzen beurteilt.
  • Schalltechnische Beratung bei geplanten Ansiedlungen von Anlagen oder Wohnbebauung:
    Bei geplanten Ansiedlungen von Anlagen werden Standortalternativen hinsichtlich der schalltechnischen Auswirkungen bzw. Rahmenbedingungen beurteilt und ggf. notwendige Zusatzinvestitionen ermittelt. Bei heranrückender Wohnbebauung beurteilen wir die Konsequenzen für den Anlagenbestand und die verbleibenden Entwicklungsmöglichkeiten.

Ansprechperson

Iris Welz
Iris Welz

D 8

51373 Leverkusen

Ansprechpartner*in

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Analytik

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Beratung & Gutachten

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