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Wir bieten Ihnen basierend auf einer ausführlichen Literaturrecherche eine detaillierte Datenlückenanalyse. Darauf aufbauend erhalten Sie eine optimale, d. h. robuste und gleichzeitig kostensparende Registrierstrategie.
Unsere Leistungen zum Thema REACH umfassen hierbei:
Das heißt, dass alle Aktivitäten koordiniert und ein abgabefähiges Dossier erstellt wird. Sie werden während des gesamten Registrierungsprozesses bis zum erfolgreichen Abschluss der Zulassung begleitet.
Das bedeutet für Sie, dass Ihre Fragestellungen rund um REACH beantwortet werden und Sie die Verordnung einhalten.
Wie können wir Sie unterstützen?
Erhöhte Planungssicherheit: Wir koordinieren Ihr maßgeschneidertes Prüfprogramm und dessen zeitlichen Ablauf.
Zeit und Kostenersparnis: Sie profitieren von unseren Erfahrungen bei Meldevorgängen. Bei den Behörden sind wir anerkannt und beantworten dort kompetent alle Fragen.
Flexibilität: Sie entscheiden, in welchem Umfang wir Sie in Ihrer Arbeit unterstützen und entlasten sollen. So übernehmen wir für Sie komplette Stoffanmeldungen oder Produktverteidigungen genauso wie ausgesuchte Teilaufgaben.
Alle Serviceleistungen – Beratung und Analytik – aus einer Hand.
Andere Kunden konnten bereits Ihre Stoffe in der EU einführen und produzieren, sich an einem bestehenden SIEF beteiligen, behördliche Fragestellungen zu bestehenden Dossiers beantworten oder sicherstellen, ob ein Stoff registrierpflichtig im Sinne der REACH Verordnung ist.
Zulassung durch REACH
REACH ist die Europäische Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien und trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Um zu gewährleisten, dass Industriechemikalien kein Risiko für Mensch und Umwelt darstellen, erfolgt die Zulassung chemischer Stoffe in drei Stufen, die durch die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals) geregelt werden.
Registrierung:
Hersteller und Importeure von Chemikalien bewerten chemische Stoffe und registrieren sie bei der ECHA (Europäische Chemikalienagentur).
Evaluierung:
Die Behörden prüfen die Registrierungen der Unternehmen. Dabei werden 5% aller Registrierungsdossiers auf ihre Qualität geprüft; zudem werden ausgewählte Chemikalien bezüglich ihrer besorgniserregenden Eigenschaften und Risikofaktoren für Mensch und Umwelt bewertet.
Zulassung (Autorisierung) und Beschränkung:
Während die meisten Chemikalien in Europa keiner Zulassungsplicht unterliegen, fordert REACH eine Zulassung für besorgniserregende Stoffe (sogenannte SVHC). Für diese Stoffe kann die ECHA auf Antrag eine Zulassung ausstellen, sofern der Antragsteller nachweist, dass die Risiken der Chemikalie beherrschbar sind oder aber der sozioökonomische Nutzen die Risiken übertrifft. Eine Beschränkung liegt vor, wenn die Herstellung, die Vermarktung und Nutzung der Chemikalie verboten oder eingeschränkt wird.
Für die Registrierung bzw. Zulassung von Industriechemikalien (nach dem Europäischen Chemikaliengesetz / REACH-Verordnung), von Pflanzenschutzmitteln und von Bioziden sind Untersuchungen zu verschiedenen physikalisch-chemischen, anwendungsorientierten / technischen, sicherheitsrelevanten und ökotoxikologischen Eigenschaften i. d. R. unter Einhaltung der Prinzipien der guten Laborpraxis (GLP) durchzuführen.