Sicherheitstechnische Regelbetreuung

Unsere Leistungen
Die Sicherheit Ihres Betriebes und der einzelnen Arbeitsplätze muss jederzeit gewährleistet sein. Hierzu hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Regelungen getroffen, die zu einem hohen Sicherheitsniveau beitragen sollen – wie z. B. das Arbeitsschutzgesetz oder die Betriebssicherheitsverordnung. Wir beraten und helfen Ihnen bei der praxisgerechten und kostengünstigen Umsetzung und Anwendung dieser Regelungen.
Ihr Nutzen
- Sie sichern die Wirksamkeit der persönlichen und technischen Schutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb, so dass sich die Arbeitssicherheit verbessert und Arbeitsunfälle vermieden werden können.
- Sie sparen Kosten, die durch unfallbedingte Fehlzeiten oder Berufskrankheiten entstehen.
- Sie erzielen zusätzliche Kosteneinsparungen durch Minimierung von Arbeitsfehlern, Reparaturen und Unterbrechungen.
- Sie erhalten jederzeit Informationen über neue gesetzliche Regelungen.
Unsere Stärken
Wir pflegen einen intensiven Austausch mit Verbänden und Behörden. Durch diese engen Kontakte verfügen wir über einen aktuellen Kenntnisstand und können Ihre Interessen besonders gut vertreten.
Mit unserer langjährigen Erfahrung in Bezug auf unterschiedliche betriebliche Gefahrenpotenziale und aktuelle Rechtslagen können wir auch komplexe
Aufgabenstellungen aus einer Hand lösen.
Leistungsdetails
- Beratung hinsichtlich der Anwendung gesetzlicher Regelwerke (u. a. Arbeitsschutzgesetz oder Betriebssicherheitsverordnung)
- Betriebliche Ermittlung von Gefährdungen
- Betriebsbegehungen und individuelle Arbeitsplatzbegehungen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Beratung zu betriebs- und arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen
- Ergebniskontrolle der realisierten Maßnahmen
- Informationen zur Arbeitssicherheit im Arbeitsschutzausschuss
- Unterstützung bei der Beschaffung technischer Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstungen
- Hilfe bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe
- Interessenvertretung gegenüber staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz und der Berufsgenossenschaft
- Kontakte zu Behörden im Ereignisfall