Störfallbeauftragter

Unsere Leistungen
Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen haben gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz einen oder mehrere Störfallbeauftragte zu bestellen, wenn gefährliche Stoffe in bestimmten Mengen vorhanden sind. Für unsere Kunden im CHEMPARK stellen wir dafür qualifizierte und zuverlässige Personen bereit, die die gesetzlich festgelegten Aufgaben als Störfallbeauftragte wahrnehmen.
Ihr Nutzen
- Sie können sicher sein, dass alle Anforderungen an den Störfallbeauftragten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz hinsichtlich Fachkompetenz, regelmäßiger Fortbildung und Zuverlässigkeit erfüllt sind.
- Als Betreiber eines Betriebsbereichs werden Sie in allen Angelegenheiten, die für die Sicherheit bedeutsam sein können, beraten.
Unsere Stärken
Wir kennen die Einrichtungen (Ver- und Entsorgung, Werkfeuerwehr, Security Management) des CHEMPARK-Betreibers sowie Ihre Nachbarschaft innerhalb und außerhalb des CHEMPARK und können Sie bei Kontakten unterstützen. Die Angehörigen unseres Unternehmens, die wir Ihnen als Störfallbeauftragten vorschlagen, verfügen über fundierte Kenntnisse auf den sicherheitsrelevanten Gebieten.
Leistungsdetails
- Beratung in für die Sicherheit der Anlage bedeutsamen Angelegenheiten
- Hinwirkung auf die Verbesserung der Sicherheit der Anlage
- Überwachung der rechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Verhinderung von Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs der Anlage
- Regelmäßige Kontrolle der Betriebsstätte; Vorschläge zur Mängelbeseitigung
- Meldung von Mängeln im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz
- Stellungnahmen zu sicherheitsrelevanten Investitionsentscheidungen sowie zur Einführung von sicherheitsrelevanten Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- Erstellung eines Jahresberichts einschließlich gesetzlich geforderter Dokumentation