Gefährdungsbeurteilung Lärm am Arbeitsplatz

Unsere Leistungen
Gemäß der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) ist der Arbeitgeber u.a. verpflichtet, die Gefährdung der Beschäftigten durch Lärm zu beurteilen, sofern diese Lärm ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten. Wir erstellen die Gefährdungsbeurteilung bzgl. Lärm am Arbeitsplatz für Sie und führen alle dazu erforderlichen Messungen durch. Auf dieser Grundlage zeigen wir Ihnen mögliche Verpflichtungen auf, die sich aufgrund der LärmVibrationsArbSchV ergeben und legen gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Maßnahmen fest. Darüber hinaus bearbeiten wir Anfragen der Berufsgenossenschaft unter schalltechnischem Gesichtspunkt. So kommen Sie Ihren Arbeitgeberpflichten nach, ohne in personelle und zeitliche Ressourcen investieren zu müssen.
Ihr Nutzen
- Auf der Basis unserer Leistungen können Sie alle Anforderungen der LärmVibrationsArbSchV erfüllen und schützen Ihre Mitarbeiter auch langfristig vor Gehörschäden.
- Sie erhalten ein Optimum an Rechtssicherheit, da wir alle Gesetzesänderungen auf dem Gebiet "Lärm am Arbeitsplatz" verfolgen, diese bei unseren Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigen und Sie frühzeitig informieren.
Unsere Stärken
Wir sind ein nach DIN EN ISO / IEC 17025 akkreditiertes Messinstitut für die Bereiche „Geräusche in der Nachbarschaft“ und „Geräusche am Arbeitsplatz“. Damit können Sie unsere qualitätsgesicherten Leistungen als Bausteine in Ihr eigenes Qualitätsmanagement-System integrieren.
Wir verfügen über vielfältige Erfahrungen und stehen in engem Kontakt zu Arbeitsmedizinern im eigenen Haus.
Wir archivieren die erstellten Gefährdungsbeurteilungen über einen Zeitraum von 30 Jahren.
Leistungsdetails
- Detaillierte Arbeitsanalyse als Grundlage der Gefährdungsbeurteilung
- Planung und Durchführung der erforderlichen Messungen am Arbeitsplatz
- Zusammenfassung der ortsbezogenen Schallimmissionen zu einem Arbeitsplatzkataster
- Darstellung der Lärmbereiche im Arbeitsplatzkataster
- Bestimmung der Lärmexposition für die Mitarbeiter des Betriebes und Ermittlung der Mitarbeiter, für die die Gefahr lärmbedingter Gehörschäden besteht
- Festlegung der vom Arbeitgeber durchzuführenden Maßnahmen (in Zusammenarbeit mit dem Betrieb) auf Basis der festgestellten Pflichten und der zusätzlichen Empfehlungen
- Zusammenfassung aller Ergebnisse und Bewertungen in einem Bericht
- Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, i. d. R. im Zeitabstand von fünf Jahren, sowie zusätzliche Aktualisierungen nach erheblichen Veränderungen
- Bearbeitung des schalltechnischen Anteils bei Anfragen der Berufsgenossenschaft
- Archivierung der Gutachten über den Zeitraum von 30 Jahren