Mikrobiologische Untersuchungen

Nach der Abwasserverordnung (AbwV) und zur Ermittlung von Überwachungswerten für die Einleiteerlaubnis müssen Abwässer auf ihre Umweltgefährlichkeit untersucht werden. Konkret bedeutet dies: Neben den chemisch-physikalischen Prüfungen werden auch ökotoxikologische und mikrobiologische Untersuchungen benötigt. Hierzu wird die Wirkung eines Abwassers gegenüber einer repräsentativen Anzahl von Testorganismen, wie z. B. Bakterien, Algen, Kleinkrebsen und Fischeiern, geprüft.

Wir sind nach DIN EN ISO / IEC 17025 akkreditiert und bieten Ihnen eine von den Behörden anerkannte Abwasseruntersuchung aus einer Hand.

Stellvertretend für die Domäne “Bakterien” wird der Einfluss von Abwässern auf die Lichtemission von Leuchtbakterien bestimmt. Hierzu werden definierte Volumina der Testsubstanz mit der Leuchtbakteriensuspension vereinigt. Testkriterium ist die nach einer Kontaktzeit von 15 und 30 Minuten gemessene Leuchtintensitätsabnahme gegenüber einem Kontrollansatz.

Stellvertretend für die Pflanzen als Primärproduzenten werden Grünalgen untersucht. Die Grünalgen werden unter festgelegten Bedingungen in einem definierten Nährmedium in verschiedenen Konzentrationen (Verdünnungsstufen) des Abwassers über mehrere Generationen kultiviert. Dabei können bestimmte Stoffe in Abhängigkeit von ihrer Konzentration die Biomasseproduktion der Algen hemmen. Die Hemmwirkung ist ein Maß für die Toxizität des Testguts gegenüber dem Testorganismus.

 

Daphnientoxizität (DIN 38 412, Teil 30:1989):

Kleinkrebse (Daphnia magna), die durch Abwasserinhaltsstoffe geschädigt werden können, werden stellvertretend für Primärkonsumenten im aquatischen System untersucht. Hierzu wird innerhalb von 24 Stunden die giftige Wirkung eines Abwassers gegenüber den Kleinkrebsen über eine Verdünnungsreihe ermittelt. Als Schädigung gilt der Verlust der Schwimmfähigkeit.

Die Entwicklung von befruchteten Fischeiern kann durch Abwasserinhaltsstoffe beeinträchtigt werden. Nach einer 48-stündigen Exposition der Testorganismen wird die akut giftige Wirkung der Abwasserinhaltstoffe auf die Entwicklung der Fischembryonen festgestellt.

Ob Abwasserinhaltsstoffe biologisch abbaubar sind, zeigen Tests mit aeroben Mikroorganismen. Dabei wird die Elimination der Abwasserinhaltstoffe über einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen mittels CSB- oder DOC-Messungen verfolgt. Das Verhältnis des eliminierten CSB oder DOC wird in Bezug zum Anfangs-CSB- oder DOC-Wert (0 h) als Prozent Elimination ausgedrückt. Abhängig von der Auftragserteilung werden zusätzliche Analysen durchgeführt, z. B. TOC, AOX, Einzelstoffanalytik, Leuchtbakterienhemmtest.

Das Verfahren erlaubt nach einer Einwirkzeit von 30 min Aussagen über die Atmungshemmung von Pseudomonas putida durch Abwasserinhaltsstoffe. Das Ergebnis gibt einen Hinweis auf die bakterientoxische Wirkung des Abwassers, die den biologischen Abbau in der Kläranlage stören könnte.

Der Sauerstoffgehalt unterschiedlicher Verdünnungsansätze einer Probe (verdünnt mit einem mikroorganismenhaltigen Mineralmedium) wird nach 0 und 5 oder 0 und 7 Ta-gen bestimmt. Dieser BSB5- bzw. BSB7-Wert ist ein Maß für die Summe aller biologisch abbaubaren organischen Stoffe in einer wässrigen Probe. Er wird als mg O2/L Probe angegeben. Der BSB gibt Aufschluß über die Sauerstoffzehrung, die von einem Abwasser im Gewässer oder der Kläranlage verursacht wird.

Zur Bestimmung des erbgutverändernden Potenzials von Wasser- und Abwasserinhaltsstoffen wird der Umu-Test angewandt. Aus dem Vergleich der spontanen Aktivierung des umuC-Gens mit der durch Einwirkung des Testguts induzierten Rate ergibt sich ein Maß für die Gentoxizität bzw. das erbgutverändernde Potential des untersuchten Abwassers nach einer mehrstündigen Einwirkzeit.

Hierbei handelt es sich um ein Verfahren zur Abschätzung der kurzzeitigen Hemmwirkung eines Abwassers auf nitrifizierende Bakterien in Belebtschlamm. Der Begriff “Nitrifikation” bezeichnet die Oxidation von Ammoniumverbindungen durch Bakterien, wobei üblicherweise Nitrit als Zwischen- und Nitrat als Endprodukt entsteht. Nach einer Untersuchungsdauer von 3 bis 24 Stunden wird die durch das Testgut hervorgerufene prozentuale Nitrifikationshemmung aus der Differenz der Konzentrationen der gebildeten Stickstoffverbindungen (Nitrit und Nitrat) bestimmt.

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Jan Wolff
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