Home » Leistungen » Serviceleistungen für die Industrie » Beratung & Gutachten » Beratung zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung
Um den Menschen und die Umwelt nachhaltig vor gesundheitsschädlichen Einwirkungen durch Gefahrstoffe zu schützen, sind bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen eine Fülle gesetzlicher Anforderungen einzuhalten. So müssen Unternehmen neben den Anforderungen von REACH und der CLP-VO u. a. auch Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Technische Regeln und berufsgenossenschaftliche Vorschriften beachten.
Vor diesem gesetzlichen Hintergrund bieten wir individuelle Beratungen zu folgenden Themen an:
Die gesetzlichen Anforderungen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen richten sich an den Arbeitgeber. Dieser hat jedoch meist so vielfältige Aufgaben zu erfüllen, dass teilweise sowohl die Kapazität als auch das Know-how, also die sogenannte Fachkunde, fehlen.
Der CURRENTA Gefahrstoffschutz hilft Ihnen, bei den vielen gefahrstoffrelevanten Aspekten den Überblick zu behalten, um weiterhin gesetzeskonform zu handeln. Außerdem unterstützen wir tatkräftig bei der Umsetzung der Anforderungen.
Der CURRENTA Gefahrstoffschutz verfügt über die gesetzlich geforderte Fachkunde zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach Gefahrstoffverordnung sowie zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber Gefahrstoffen am Arbeitsplatz nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 402.
Die Fachkenntnisse und die langjährige praktische Erfahrung aus der Chemischen-, Pharmazeutischen- und auch der Pflanzenschutzmittel-Industrie bringt der CURRENTA Gefahrstoffschutz in die nationale und internationale Gremienarbeit mit ein. So können gesetzliche Anforderungen im Sinne eines verantwortungsvollen und pragmatischen Arbeitsschutzes regelmäßig mitgestaltet und Auftraggeber über neue Gesetze, Verordnungen und Richtlinien informiert werden.
Unsere Beratungen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz umfassen folgende Aspekte und beziehen sich auf die Gefahrstoffverordnung bzw. das technische Regelwerk: