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Unternehmen, in denen radioaktive Strahler eingesetzt oder Röntgeneinrichtungen betrieben werden, ernennen gemäß Strahlenschutz- und Verwaltungsverfahrensgesetz eine*n Strahlenschutzbevollmächtigte*n. Diese*r nimmt die Aufgaben und Pflichten der obersten Leitung im Strahlenschutz wahr und vertritt das Unternehmen in strahlenschutzrechtlichen Angelegenheiten.
Wir stellen eine*n Strahlenschutzbevollmächtigte*n für unsere Kund*innen im gesamten CHEMPARK. Aufgrund dieser Bündelung von Ressourcen brauchst Du keine eigenen Fachleute bereit zu stellen.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Betrieben mit unterschiedlichen Gefährdungspotenzialen, einen hohen Kenntnisstand der betrieblichen Situation sowie der Rechtslage. Unsere Expert*inen verschiedener Fachrichtungen gewährleisten eine ganzheitliche, fachübergreifende Betreuung aus einer Hand.