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Durchführen von Abbruchprojekten

Unsere Leistungen

Ob Gesamtabbruch oder Teil-Rückbau – wir sind Ihr kompetenter Partner, wenn es darum geht, Freiflächen zu schaffen. Unser Dienstleistungspaket umfasst dabei die gesamte Planung und Durchführung inklusive der Gefährdungsabschätzung, das Genehmigungs- und Entsorgungsmanagement sowie zugehörige Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzepte. Diese Leistungen können getrennt oder auch als Gesamt-Paket abgerufen und beauftragt werden.

Ihr Nutzen

  • Wir kümmern uns auf Wunsch ganzheitlich um Ihre Abbruchprojekte und brechen entsprechend „chemiefrei-gereinigte“ Gebäude und Anlagen vollständig – auch zum Festpreis – ab.
  • Sie haben die Sicherheit, dass Ihre Abbruchprojekte mit unserer Unterstützung jederzeit rechtskonform ablaufen und die Anforderungen der Abbruchgenehmigung, des Wasserhaushalts- und Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie der Gefahrstoffverordnung erfüllt werden.

Unsere Stärken

Dank unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Behörden, Bayer-Fachabteilungen und Abbruchfirmen beim Rückbau- und Altlastenmanagement entwickeln wir jederzeit optimale Lösungen für Sie. Dabei liegen alle Aufgaben von der Beratung über Analysen, Planung und Genehmigungsmanagement bis hin zum Entsorgungsmanagement in einer Hand. Für die Abfallverwertung und -entsorgung greifen wir auf eigene Entsorgungsanlagen zurück. Profitieren Sie zudem von unseren umfassenden Marktkenntnissen im Bereich von Abbruchleistungen.

Leistungsdetails

  • Beratung, Planung und Abwicklung von Gesamtabbruchmaßnahmen sowie Teilrückbauten
  • Begleitung von der Ausschreibung über die Vergabe und Abwicklung bis zur fachgerechten Entsorgung und Verfüllung
  • Untersuchungen, Bewertungen und Gefährdungsabschätzungen der Bausubstanz sowie des Bodens einschl. Historienrecherche, Probenahme/-planung sowie Analytik durch ein akkreditiertes Labor
  • Planung und Durchführung der Trennung aus der bestehenden Infrastruktur einschließlich der Wiederherstellung der angrenzenden Flächen
  • Planung und Durchführung einer eventuellen Gefahrstoffbeseitigung einschl. der Abfallverwertung bzw. -entsorgung in eigenen Entsorgungsanlagen als Sondermaßnahme
  • Einholen der erforderlichen Abbruchgenehmigung einschl. Umsetzung der gemäß Abbruchgenehmigung erforderlichen Maßnahmen
  • Gestellung des verantwortlichen Bauleiters gemäß BauO NRW
  • Übernahme der Verpflichtungen aus der Baustellenverordnung (Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes), Gestellung des Koordinators gemäß BaustellV

Ansprechperson

Rudolf, Dr. Schreiber
Rudolf, Dr. Schreiber

D8

D8

51368 Leverkusen

Ansprechpartner*in

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Analytik

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