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Das Arbeitsschutzgesetz und die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften verpflichten Unternehmen sowohl Unterweisungen als auch Schulungen durchzuführen. Die betriebliche Unterweisung hat das Ziel, Mitarbeiter für die Gefahren ihres Arbeitsplatzes zu sensibilisieren und ihnen beizubringen, diesen Gefahren mit richtigen Verhaltensweisen zu begegnen. Sie ist eine der wichtigsten Säulen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz! Wir verstehen uns nicht nur als Ihr Berater, sondern verfügen über Referenten, die in Ihrem Betrieb maßgeschneiderte Unterweisungen / Schulungen durchführen können.
Oberstes Ziel unserer Unterweisungen / Schulungen ist es, Ihren Mitarbeitern und Ihrem Unternehmen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu bieten.
Unsere Referenten verfügen über langjährige Erfahrungen als Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie als Ausbilder für Flurförderzeuge, Krane und Hubarbeitsbühnen.
Für den Erfolg einer Unterweisung sind die Methoden, mit denen Sie den Inhalt vermitteln, von entscheidender Bedeutung. Regelmäßige Fortbildungen unserer Referenten ermöglichen den Einsatz moderner und praxiserprobter Lehrmethoden.