Corporate Compliance

Die Unternehmen der CURRENTA-Gruppe stellen an sich selbst, ihre Organmitglieder und ihre Arbeitnehmer*innen den Anspruch, in allen Belangen moderne und offene Unternehmen zu sein. Wir sind bestrebt, für unsere Kund*innen jeden Tag Bestleistungen zu erbringen, getragen von einer Kultur der Fairness, Toleranz und gegenseitigen Rücksichtnahme.

Der Currenta Code of Conduct Verhaltenskodex

der Unternehmen der Currenta-Gruppe

Die CURRENTA-Gruppe versteht Corporate Compliance als einen wesentlichen Bestandteil ihrer unternehmerischen Leitkultur. Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei dem Schutz bestehender Menschenrechte und der Einhaltung umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Der Verhaltenskodex (Code of Conduct) baut auf den bewährten Prinzipien auf, die unser unternehmerisches Handeln prägen. Er gilt für alle Unternehmen der CURRENTA-Gruppe und deren Mitarbeitende.

Prinzipien und Verhaltensregeln

Verhalten im Unternehmen und Umgang miteinander

  • Faire und respektvolle Arbeitsbedingungen in einem diskriminierungsfreien Umfeld
  • Förderung von Vielfalt und Inklusion im Arbeitsalltag
  • Schutz des Eigentums der CURRENTA-Gruppe und der überlassenen Betriebsmittel

Integrität und Auftreten für die CURRENTA-Gruppe im Geschäftsverkehr und darüber hinaus

  • Fairness im Wettbewerb, keine verbotenen Kartellabsprachen
  • Integrität im Geschäftsverkehr, keine Korruption – insbesondere gegenüber Kunden und Amtsträgern
  • Umgang mit öffentlichen Äußerungen mit Bezug zur CURRENTA-Gruppe

Soziale und ökologische Verantwortung in der CURRENTA-Gruppe und ihren Lieferketten

  • Einhaltung und Wahrung von Menschenrechten und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten
  • Vermeidung von Unfällen und Verletzungen sowie Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter
  • Negative Auswirkungen auf Natur und Klima sind nach Kräften zu reduzieren

Schutz von Unternehmensinteressen, Geheimnissen und personenbezogenen Daten

  • Entscheidungen frei von Interessenkonflikten im ausschließlichen Interesse der CURRENTA-Gruppe
  • Unterlagen und Informationen der CURRENTA-Gruppe sind vor unbefugtem Zugriff und Verlust zu schützen
  • Geschäftsabläufe sind datenschutzkonform zu gestalten

Umgang mit Behörden

  • Konstruktive Zusammenarbeit mit Behörden
  • Wahrung der Rechtspositionen und Interessen der CURRENTA-Gruppe
  • Umgang und Verhalten im Durchsuchungsfall

Umsetzung

  • CURRENTA ernennt einen Compliance Officer. Gleiches gilt für die Compliance Officer der Tochtergesellschaften.
  • CURRENTA stellt die Funktionsfähigkeit des CURRENTA Code of Conduct dadurch sicher, dass die notwendigen Rahmenbedingungen realisiert sowie die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
  • Funktionsweise und Effektivität werden regelmäßig überprüft. Ein permanentes Monitoring mit ständiger Bewertung und Berichterstattung soll die fortlaufende Verbesserung des CURRENTA Code of Conduct gewährleisten. Zusätzlich kann die Revision im Auftrag der Geschäftsführung in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit des CURRENTA Code of Conduct überprüfen.

Grundsatzerklärung zu Menschenrechten Und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten

Die CURRENTA-Gruppe bekennt sich zur Achtung international anerkannter Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der Wertschöpfungskette. Wir stützen unser Engagement zur Achtung der Menschenrechte auf internationale Standards, wie insbesondere die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie die Standards der International Labour Organization (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit.

Unser werteverständnis

Die CURRENTA-Gruppe versteht Corporate Compliance als einen wesentlichen Bestandteil ihrer unternehmerischen Leitkultur. Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei dem Schutz bestehender Menschenrechte und der Einhaltung umweltbezogener Sorgfaltspflichten.

Diese Verantwortung ist insbesondere im CURRENTA Code of Conduct (Verhaltenskodex für eigene Mitarbeiter*innen) sowie dem CURRENTA Code of Conduct for Supplier (Verhaltenskodex für Lieferanten) niedergelegt. In diesen Dokumenten hat sich die CURRENTA-Gruppe über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zu rechtlichen und ethischen Grundsätzen verpflichtet. Die hierin festgelegte Erwartungshaltung gilt für die Geschäftsführung sowie alle Führungskräfte und Mitarbeiter*innen der CURRENTA-Gruppe gleichermaßen.

Die CURRENTA-Gruppe bekennt sich zur Achtung international anerkannter Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der Wertschöpfungskette. Wir stützen unser Engagement zur Achtung der Menschenrechte auf internationale Standards, wie insbesondere die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie die Standards der International Labour Organization (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit.

Bezogen auf umweltbezogene Sorgfaltspflichten bestehen im Bereich der chemischen Industrie besondere Risiken. Die CURRENTA-Gruppe ist sich dieser Risiken bewusst und stellt bezüglich der Unversehrtheit und des Schutzes der Umwelt hohe Anforderungen an sich selbst.

Es ist die Aufgabe aller Mitarbeiter*innen der CURRENTA-Gruppe, sich im Einklang mit dieser Grundsatzerklärung zu verhalten. Diese Erwartungshaltung adressieren wir an unsere Lieferanten und Geschäftspartner und erwarten von diesen ein Bekenntnis zum Schutz von Menschenrechten und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und zur Implementierung entsprechender Prozesse.

Was sind die Sorgfaltspflichten?

Die Achtung und der Schutz von Menschenrechten sowie die Einhaltung umweltbezogener Sorgfaltspflichten sind wesentlicher Bestandteil des unternehmerischen Werteverständnisses in der CURRENTA-Gruppe.

Dies umfasst insbesondere das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, das Verbot aller Formen der Sklaverei und Diskriminierung sowie die Stärkung der Koalitionsfreiheit.

Wir bekennen uns zudem zu der Einhaltung des Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Verbot der Zwangsräumung und dem Verbot zum Einsatz von Sicherheitskräften, die die Menschenrechte
missachten. Wir sind bestrebt, negative Auswirkungen auf Umwelt und Klima zu reduzieren.


Dieses Werteverständnis erstreckt sich auf unsere Mitarbeiter*innen, die Mitarbeiter*innen unserer Lieferkette und Geschäftspartner sowie die Nachbarschaft und wird insbesondere über die folgenden Prinzipien
und Instrumente angewendet.

Wir lehnen Kinderarbeit in der CURRENTA-Gruppe, in unserer Lieferkette und bei unseren Geschäftspartnern ab. Wir dulden keine Sklaverei, Knechtschaft, Zwangsarbeit – in welcher Form auch immer – und keinen Menschenhandel. Ebenso wenig werden Schuld- oder Vertragsknechtschaft sowie unfreiwillige Gefängnisarbeit akzeptiert. Praktiken wie das Einbehalten von persönlichem Eigentum, Reisepässen, Löhnen, Ausbildungsbescheinigungen, Arbeits- oder anderen Dokumenten aus unangemessenen Gründen sind nicht akzeptabel.

Der Schutz der Gesundheit und Unversehrtheit unserer Mitarbeiter*innen, der Mitarbeiter*innen unserer Lieferkette, Besucher*innen sowie aller, die sich im umliegenden Bereich des CHEMPARK aufhalten, hat in der CURRENTA-Gruppe höchste Priorität.

Hierzu gehört die Implementierung hoher Sicherheitsstandards zur Vermeidung von Unfällen. In diesem Zusammenhang verfolgen wir eine „Null-Unfall-Vision“, mit der wir von allen fordern, die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften und Anweisungen einzuhalten, unsicherere Situationen zu melden, aus Ereignissen zu lernen und gegenseitig aufeinander zu achten. Sicherheitsrelevante Regelungen sind im Sicherheitsmanagementsystem der CURRENTA-Gruppe festgelegt. Diese werden durch interne und externe Stellen kontinuierlich überwacht und unterliegen einer Wirksamkeitsprüfung.

Darüber hinaus engagiert sich die CURRENTA-Gruppe über ein umfangreiches Gesundheitsangebot für Mitarbeiter*innen. So gibt es zur Gesundheitsförderung und -erhaltung Angebote für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen und entsprechende Beratungsstellen.

Wir fördern Vielfalt und Inklusion im Arbeitsalltag, setzen uns für Menschen mit Behinderung oder Einschränkungen ein und schaffen Arbeitsbedingungen in einem diskriminierungsfreien Umfeld, geprägt von Respekt und kollegialer Wertschätzung. Als Zeichen dafür wurde im Oktober 2022 die Charta der Vielfalt unterzeichnet.
Wir achten auf eine faire Vergütung, flexible Arbeitszeit- und Teilzeitmodelle, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wettbewerbsfähige Leistungen sowie die Einhaltung allgemeiner Arbeitsstandards.

Wir garantieren die Rechte unserer Mitarbeiter*innen auf die Bildung von Gewerkschaften, respektieren die Ausübung von kollektiven Verhandlungen und beziehen Arbeitnehmervertreter*innen im Sinne von gelebter und bewährter Sozialpartnerschaft  in Entscheidungsprozesse ein.

Wir verfolgen eine umfassende Strategie einer verantwortungsvollen Beschaffung, deren Ziel es nicht nur ist, Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Lieferkette zu verhindern, sondern auch unsere Vertragspartner zu einer aktiven Umsetzung unserer Maßstäbe an eine nachhaltige Betriebsführung anzuhalten. Hierfür passen wir unsere Vertragsgrundlagen an, lassen unsere eigenen Prozesse und die unserer Lieferanten auf ihre Nachhaltigkeitsleistungen bewerten und machen die Ergebnisse zum Bestandteil unserer Entscheidungen, z.B. bei Lieferantenauswahl und -vergabe.

Wir sind uns bewusst, dass von Unternehmen der chemischen Industrie Risiken für die Umwelt, das Klima und die natürlichen Lebensgrundlagen ausgehen. Vor diesem Hintergrund ist unser Verhalten davon bestimmt, negative Auswirkungen zu reduzieren, indem wir z.B. auf den Schutz unserer natürlichen Ressourcen oder die Reduktion von Treibhausgasen achten. Wir sind bestrebt, Beeinträchtigung und Verbrauch der natürlichen Lebensgrundlagen zum Wohle aller – einschließlich künftiger Generationen – auf ein Mindestmaß zu reduzieren. „Keine Umweltschädigung“ als Teil unserer Vision zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz untermauert diesen Aspekt.

So richten wir beispielsweise die Energieversorgung und die Abfallentsorgung nachhaltig aus, minimieren Umweltrisiken und sorgen als Manager und Betreiber des CHEMPARK gemeinsam mit den ansässigen Unternehmen für einen effizienten Verbund. Mit unseren gezielten Investitionen in Technik, Infrastruktur und Logistik fördern wir diesen Zusammenschluss.

Als Manager und Betreiber des CHEMPARK fördert die CURRENTA-Gruppe insbesondere den Nachbarschaftsdialog. Hierzu bietet die CURRENTA-Gruppe an ihren Standorten neben Dialogangeboten, u.a. durch unsere CHEMPARK-Nachbarschaftsbüros, auch weitere Projekte und Kooperationen an. Zudem hat die Förderung von sozialem und nachhaltigem Engagement im Umfeld unserer Standorte einen hohen Stellenwert.

Wie setzen wir unsere Sorgfaltspflichten um?

Die Geschäftsführung der CURRENTA-Gruppe ist für die in der Grundsatzerklärung festgelegten Leitprinzipien und deren Einhaltung verantwortlich. In diesem Zusammenhang hat sie für die
CURRENTA-Gruppe einen Menschenrechtsbeauftragten bestellt.

Die CURRENTA-Gruppe hat in Anlehnung an die genannten Leitprinzipien ein Risikomanagement zur Identifikation menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken implementiert. Hierbei werden aufbauend
auf einer Risikoanalyse wirksame und angemessene Präventiv- und Abhilfemaßnahmen ergriffen, um Menschenrechte zu schützen und Verletzungen umweltbezogener Sorgfaltspflichten zu verhindern, zu
beenden oder zumindest zu minimieren.

Die CURRENTA-Gruppe führt regelmäßig und anlassbezogen Risikoanalysen für den eigenen Geschäftsbereich sowie die Lieferkette durch. Die Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich und die Lieferkette erfolgt funktionsübergreifend unter Einbindung der relevanten Organisationseinheiten und Fachbereiche und basiert auf der Bestimmung, Bewertung und Priorisierung der Risiken.

Die Risikoanalyse wird in Zusammenarbeit mit den Risikoverantwortlichen regelmäßig – mindestens jährlich oder anlassbezogen – aktualisiert und hinsichtlich der ergriffenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft. So wird unser Risikomanagement
kontinuierlich weiterentwickelt.

Aufbauend auf der Risikoanalyse hat die CURRENTA-Gruppe Präventions- und Abhilfemaßnahmen festgelegt, um menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken entgegenzuwirken. Zudem werden bei Verletzungen entsprechender Sorgfaltspflichten Maßnahmen ergriffen. Präventiv- und Abhilfemaßnahmen sind aufeinander abgestimmt und bilden ein konsistentes System. Teilweise kann die gleiche Handlung eine Präventions- oder Abhilfemaßnahme darstellen.

In diesem Rahmen sensibilisieren, informieren und schulen wir unsere Mitarbeiter*innen, unsere Lieferanten und andere Geschäftspartner zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten generell und zu spezifischen themenbezogenen Sorgfaltspflichten.

Die Verantwortung zur Einhaltung der hier dargelegten menschenrechtlichen Verpflichtungen liegt bei unserem Menschenrechtsbeauftragten. Der Menschenrechtsbeauftragte steht in regelmäßigem Austausch mit der Geschäftsführung und berichtet mindestens einmal jährlich sowie bei Bedarf über menschenrechtliche Risiken, Maßnahmen und Aktivtäten.

Eine zentrale Aufgabe des Menschenrechtsbeauftragten ist die Überwachung des Risikomanagements der CURRENTA-Gruppe hinsichtlich möglicher Verstöße gegen Menschenrechte oder umweltbezogener Sorgfaltspflichten. In diesem Zusammenhang kontrolliert der Menschenrechtsbeauftragte die jährliche oder anlassbezogene Risikoanalyse, die Wirksamkeit der Präventions- und Abhilfemaßnahmen und die zur Risikoerfassung etablierten Systeme und Meldewege auf ihre Effektivität und Wirksamkeit.

Für die operative Umsetzung sind die jeweiligen Fachabteilungen verantwortlich.

Die CURRENTA-Gruppe hat ein gruppenweites System zur Meldung von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften und Verhaltenskodizes eingerichtet, das insbesondere auch den Kunden, Lieferanten und der
Nachbarschaft offensteht. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass eventuelle Verstöße frühzeitig erkannt werden sowie wirksame Maßnahmen abgeleitet werden können. Das implementierte Beschwerdeverfahren ist wesentlicher Bestandteil des Compliance-Management-Systems der CURRENTA-Gruppe.

Wir nehmen alle Anregungen und Beschwerden sehr ernst, verfolgen diese und setzen Lösungen um. Näheres regelt die im Internet abrufbare Verfahrensordnung zum Umgang mit Beschwerden und
Compliance-Verdachtsfällen der CURRENTA-Gruppe.

Vorhaben und Maßnahmen zur Erfüllung geltender Sorgfaltspflichten sowie die Ergebnisse des Risikomanagements werden fortlaufend dokumentiert. Die CURRENTA-Gruppe informiert über die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung sowie die Weiterentwicklung des Risikomanagements in einem jährlichen Bericht.

Damit stellen wir die notwendige Transparenz als Grundlage für Austausch und Dialog – im Sinne dieser Richtlinie - mit allen genannten Stakeholdern sicher.

Verstöße melden

Werden Verletzungen dieser Grundsätze, insbesondere menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten, beobachtet, müssen diese unverzüglich entweder den Vorgesetzten, alternativ dem zuständigen Compliance Officer oder der Leitung der Abteilung Human Resources der CURRENTA angezeigt werden. Die Anzeige kann anonym erfolgen.

CURRENTA hat ferner eine Hotline zu Ethicspoint, einer vollständig unabhängigen Organisation mit Sitz in Großbritannien, eingerichtet. Diese ist rund um die Uhr besetzt und unter der Rufnummer 0800-1800042 (HINWEIS: Für Gespräche aus dem CHEMPARK ist zusätzlich die 0 für den Amtsanschluss zu wählen) erreichbar. Die Operator*innen von Ethicspoint nehmen die Gespräche entgegen und begrüßen den*die Anrufer*in auf Englisch. Der*die Anrufer*in wird gebeten, in der Leitung zu bleiben, bis der*die Dolmetscher*in sich in das Gespräch eingeschaltet hat. Es besteht die Möglichkeit, im Online-Berichterstattungssystem von Ethicspoint, unter folgender Web-Adresse, Probleme zu melden: EthicsPoint – Currenta GmbH & Co. OHG.

Die Datenschutzerklärung für das Hinweisgebersystem finden Sie hier. Jedem*r Mitarbeiter*in, der*die sich an die Hotline oder direkt an eine*n Ansprechpartner*in zwecks Überprüfung eines Vorganges wendet, wird zugesichert, dass ihm*ihr daraus kein Schaden oder keine Benachteiligung erwächst.

Die Verfahrensordnung zum Umgang mit Beschwerden und Compliance-Verdachtsfällen finden Sie hier.

Im Übrigen verweisen wir auf die Möglichkeit einer Meldung an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz.