Home » Leistungen » Serviceleistungen für die Industrie » Sicherheit, Schutz, Gesundheit » Bearbeitung von Berufskrankheitsverdachtsanzeigen
Besteht bei Mitarbeiter*innen der Verdacht auf eine Berufserkrankung, muss geprüft werden, ob die Erkrankung tatsächlich durch den Beruf ausgelöst worden ist. Bestätigt sich der Verdacht, kann der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin Entschädigungen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft einfordern. Wir beraten Dich hinsichtlich der Berufskrankheitsverdachtsanzeigen und entlasten Dich bei der Ermittlung von Daten, wann und wie lange der oder die Mitarbeiter*in welchen gesundheitsgefährdenden Einwirkungen am Arbeitsplatz ausgesetzt war.
Mit der Bearbeitung von Berufskrankheitsverdachtsanzeigen unterstützt die CURRENTA Dich als Unternehmen bei Deiner Pflicht, Berufskrankheiten gemäß §193 Abs. 2 SGB VII anzuzeigen.
Dank unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Gefahrstoffen und ihren Gesundheitsgefährdungen können wir, sofern Daten zu historischen Arbeitsabläufen vorliegen, das Gefährdungspotenzial der Vergangenheit rekonstruieren. Das bietet Dir die Sicherheit, den Verdacht auf eine Berufserkrankung richtig zu bewerten. Wir verfügen über einen hohen Kenntnisstand der betrieblichen Situationen sowie der Rechtslage und können so auch komplexe Aufgabenstellungen fachkundig bearbeiten.
D 8
51373 Leverkusen
E 46
Leverkusen