Home » Leistungen » Serviceleistungen für die Industrie » Sicherheit, Schutz, Gesundheit » Bearbeitung von Berufskrankheitsverdachtsanzeigen
Besteht bei Mitarbeitern der Verdacht auf eine Berufserkrankung, muss geprüft werden, ob die Erkrankung tatsächlich durch den Beruf ausgelöst worden ist. Bestätigt sich der Verdacht, kann der Arbeitnehmer Entschädigungen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft einfordern. Wir beraten Sie hinsichtlich der Berufskrankheitsverdachtsanzeigen und entlasten Sie bei der Ermittlung von Daten, wann und wie lange der Mitarbeiter welchen gesundheitsgefährdenden Einwirkungen am Arbeitsplatz ausgesetzt war.
Mit der Bearbeitung von Berufskrankheiten-Verdachtsanzeigen unterstützt die CURRENTA Sie als Unternehmen bei Ihrer Pflicht, Berufskrankheiten gemäß §193 Abs. 2 SGB VII anzuzeigen.
Dank unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Gefahrstoffen und ihren Gesundheitsgefährdungen können wir, sofern Daten zu historischen Arbeitsabläufen vorliegen, das Gefährdungspotenzial der Vergangenheit rekonstruieren. Das bietet Ihnen die Sicherheit, den Verdacht auf eine Berufserkrankung richtig zu bewerten. Wir verfügen über einen hohen Kenntnisstand der betrieblichen Situationen sowie der Rechtslage und können so auch komplexe Aufgabenstellungen fachkundig bearbeiten.
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