Schallimmissionsmessungen / -gutachten

Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungspaket im Bereich „Lärm in der Nachbarschaft“. Dazu erstellen wir Schallimmissionsgutachten für Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen sowie Verkehrswege. Unsere Gutachten basieren je nach Bedarf auf kurzzeitigen, beobachteten oder auf langfristigen, unbeobachteten Messungen. Mit unserer Unterstützung werden Sie den rechtlichen Anforderungen (z. B. TA Lärm) gerecht, ohne in eigenes Equipment, Personal und Know-how investieren zu müssen.
Ihr Nutzen
- Dank unseres einerseits umfassenden, andererseits auf Ihre Anforderungen abgestimmten Leistungsangebotes brauchen Sie keine eigenen Kapazitäten aufzubauen und können sich so auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
- Alle Vorschriften setzen wir für Sie nicht nur rechtskonform sondern gleichzeitig auch praxisorientiert um.
- Selbst unter schwierigen Messbedingungen können wir die Schallimmissionen Ihrer Anlagen dank unserer Erfahrung und technischen Ausstattung genau ermitteln.
- Sie können unsere qualitätsgesicherten Leistungen als Bausteine in Ihr eigenes Qualitätsmanagement-System integrieren.
Unsere Stärken
Wir sind ein für die Bereiche „Geräusche in der Nachbarschaft“ und „Geräusche am Arbeitsplatz“ nach DIN EN ISO / IEC 17025 akkreditiertes Messinstitut mit langjähriger Erfahrung und fundierten Kenntnissen der Gesetze und aktuellen Vorschriften. Sie erhalten damit jederzeit die für Sie optimale Lösung. Als Kunde des CHEMPARK profitieren Sie besonders von unserer engen Zusammenarbeit mit der Genehmigungsabteilung.
Leistungsdetails
- Erstellung von Schallimmissionsgutachten (z. B. nach TA Lärm 98, Sportanlagenlärmschutzverordnung oder Freizeitlärmrichtlinien)
- Durchführung von Schallimmissionsmessungen am Immissionsort selbst, an einem Ersatzimmissionsort oder Ermittlung der immissionsrelevanten Schallemissionen mit anschließender Ausbreitungsrechnung
- Bei Sport- und Freizeitanlagen: beobachtete Messungen bei einem typischen Veranstaltungsverlauf (hierfür steht unter anderem ein Messwagen mit 10m-Mast zur Verfügung)
- Bei Gewerbe- und Industrieanlagen: Bestimmung von Langzeit-Mittelungspegeln am Immissionsort durch mobile Messstationen für unbeobachtete Messungen