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Betreiber*innen genehmigungsbedürftiger Anlagen haben gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz einen oder mehrere Störfallbeauftragte zu bestellen, wenn gefährliche Stoffe in bestimmten Mengen vorhanden sind. Für unsere Kund*innen im CHEMPARK stellen wir dafür qualifizierte und zuverlässige Personen bereit, die die gesetzlich festgelegten Aufgaben als Störfallbeauftragte wahrnehmen.
Wir kennen die Einrichtungen (Ver- und Entsorgung, Werkfeuerwehr, Security Management) des CHEMPARK-Betreibers sowie Deine Nachbarschaft innerhalb und außerhalb des CHEMPARK und können Dich bei Kontakten unterstützen. Die Angehörigen unseres Unternehmens, die wir Dir als Störfallbeauftragten vorschlagen, verfügen über fundierte Kenntnisse auf den sicherheitsrelevanten Gebieten.