Betriebliches Sicherheitstraining Unterweisungen

Unsere Leistungen

Das Arbeitsschutzgesetz und die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften verpflichten Unternehmen sowohl Unterweisungen als auch Schulungen durchzuführen. Die betriebliche Unterweisung hat das Ziel, Mitarbeiter*innen für die Gefahren ihres Arbeitsplatzes zu sensibilisieren und ihnen beizubringen, diesen Gefahren mit richtigen Verhaltensweisen zu begegnen. Sie ist eine der wichtigsten Säulen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz! Wir verstehen uns nicht nur als Dein Berater, sondern verfügen über Referent*innen, die in Deinem Betrieb maßgeschneiderte Unterweisungen / Schulungen durchführen können.
Oberstes Ziel unserer Unterweisungen / Schulungen ist es, Deinen Mitarbeiter*innen und Deinem Unternehmen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu bieten.

Dein Nutzen

  • Die betriebliche Unterweisung / Schulung ist jedoch viel mehr als nur gesetzliche Pflicht. Denn sie setzt genau dort an, wo Unfälle effektiv vermieden werden können, beim Verhalten der Mitarbeiter*innen.
  • Wie wichtig das Verhalten der Mitarbeiter*innen für erfolgreichen Arbeitsschutz ist, zeigt allein schon ein kurzer Blick auf die Statistik. Unfälle durch technische Defekte kommen vor, aber sie sind nicht das Hauptproblem. Den meisten Arbeitsunfällen liegt menschliches Fehlverhalten zugrunde.
  • Unterweisungen / Schulungen sensibilisieren Mitarbeiter*innen, fördern die Motivation zu verantwortungsbewusstem Handeln und tragen somit aktiv zur Vermeidung von Unfällen bei.

Unsere Stärken

Unsere Referent*innen verfügen über langjährige Erfahrungen als Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie als Ausbilder*innen für Flurförderzeuge, Krane und Hubarbeitsbühnen.
Für den Erfolg einer Unterweisung sind die Methoden, mit denen Du den Inhalt vermittelst, von entscheidender Bedeutung. Regelmäßige Fortbildungen unserer Referent*innen ermöglichen den Einsatz moderner und praxiserprobter Lehrmethoden.

Leistungsdetails

  • Unsere Unterweisungen / Schulungen basieren auf der genauen Kenntnis der Rechtslage und dem Verständnis für die betriebliche Situation vor Ort.
  • Die Unterweisungen / Schulungen finden grundsätzlich in Deinem Betrieb / Gebäude statt.
  • Unterweisungs- und Schulungsschwerpunkte können somit auf spezielle betriebliche Belange und Besonderheiten ausgerichtet werden.
  • Bei der Vermittlung der Kenntnisse werden bestehende Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen Deines Betriebes mitberücksichtigt.

Beispiele für mögliche Unterweisungen oder auch Schulungen in Deinem Betrieb:

  • Gesetzlich geforderte, jährliche Wiederholungsunterweisungen für Flurförderzeuge, Krane, Hubarbeitsbühnen, PSA gegen Absturz, Lärm- und Vibrationsschutzverordnung, §14 Gefahrstoffverordnung.
  • Grundlagenschulungen für Sicherheitsbeauftragte/Evakuierungsbeauftragte
  • Allgemeine Sicherheitsunterweisungen

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Iris Welz
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51373 Leverkusen

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